Bau und Betrieb der Wasserversorgung in der Gemeinde Zell LU nach Massgabe des kantonalen Wasserversorgungsgesetzes (WVG) in gemeinsamer Selbsthilfe und zu Gunsten ihrer Mitglieder, insbesondere Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser, Unterstützung des Feuerlöschwesen der Einwohnergemeinde Zell durch Abgabe von Wasser zu Löschzwecken und Abgabe von Wasser für anderweitigen Gebrauch.