Versorgung der Bevölkerung, der Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Menge mit Trink- und Brauchwasser. Die Genossenschaft sorgt für eine dauernd der Lebensmittelgesetzgebung entsprechende Qualität. Uebernimmt anstelle der Einwohnergemeinde die öffentliche Wasserversorgung samt dem Hydrantenlöschschutz für den Bezirk Wengen gemäss Reglement vom 25. 11. 2002 mit der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen. Erstellt und unterhält ihre Lei tungen und Hydranten mit den zugehörigen Anlagen für die Beschaffung, ev. Aufbereitung, Förderung und Speicherung des Wassers.