Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeitenden der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich freiwilliger Unterstützungsleistungen oder Beiträge im Ermessen des Stiftungsrates unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung (Ermessensleistungen). Ermessensleistungen können an die Mitarbeitenden der Firma oder von angeschlossenen Unternehmen und an deren Angehörigen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Alter, Invalidität, Tod oder Arbeitslosigkeit ausgerichtet werden. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.