Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität derjenigen Gesellschaften, welche in der Vitra Holding AG oder der Vitrashop Holding AG zusammengefasst sind und sich der Stiftung angeschlossen haben. Durch Beschluss des Stiftungsrates können auch Unternehmungen, die mit den Gesellschaften finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.