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Begegnugsstätte, Museum usw
7077 Valbella
Office-ID: 633732
Die Erhaltung des Werkes von Willy Reber für kommende Generationen und dessen Bekanntmachung und Verbreitung im an Kunst interessierten Publikum. Die Stiftung ist deshalb berechtigt, die ihr gehörenden Werke von Willy Reber oder anderen Künstlern auszustellen, für auswärtige Ausstellungen vorübergehend auszuleihen sowie zu verkaufen. Die dabei anfallenden Erträge sind zur Zweckverfolgung im Sinne dieses Artikels zu verwenden. Ein minimaler Bestand von zweihundert repräsentativen Werken Willy Reber’s müssen der Stiftung als eigene Ausstellungsobjekte immer erhalten bleiben. Die Stiftung wird nach Ableben der Stifterin in der Liegenschaft "Mulain" in Valbella ein Museum zur Bekanntmachung des Werkes und der künstlerischen Ideen von Willy Reber einrichten. Diese Liegenschaft "Mulain" soll nicht nur als Museum, sondern auch als Begegnungsstätte für das an Kunst interessierte Publikum dienen. Die Stiftung bezweckt weiter die Ehrung von Künstlern im Bereiche der Malerei, Grafik, Plastik und Keramik, die sich durch ihr Gesamtwerk oder eine längere kreative Schaffensperiode ausgezeichnet haben, mit einem Willy Reber-Preis im Betrag von CHF 25’000. –. Die Preisvergabe findet alle zwei Jahre gemäss einem vom Stiftungsrat zu erstellenden Reglement statt, sofern dieser keine anderen zeitlichen Intervalle festlegt. In diesem ist auch die Erhöhung des Preisgeldes infolge Inflation vorzusehen. Die Stiftung bezweckt weiter die Unterstützung von Künstlern mit einem Bezug zum Kanton Graubünden durch den Ankauf von Werken. Weiter kann die Stiftung den Erwerb solcher Werke durch Museen im Kanton Graubünden finanziell unterstützen. Über den Erwerb von Kunstwerken bzw. die Unterstützung von Museen beim Erwerb von Kunstwerken entscheidet der Stiftungsrat nach freiem Ermessen. Schliesslich bezweckt die Stiftung auch die Unterstützung von aussergewöhnlichen kulturellen Veranstaltungen und Projekten in der Gemeinde Vaz/Obervaz und Umgebung. Darüber entscheidet der Stiftungsrat ebenfalls nach freiem Ermessen. Sollte sich der oben beschriebene Stiftungszweck nicht mehr verwirklichen lassen, so können frühestens zehn Jahre nach der Stiftungserrichtung auch wohltätige Institutionen oder Einzelpersonen in ihren Bemühungen zur Linderung sozialer und gesundheitlicher Notlagen von Künstlern und – ganz allgemein – von behinderten und Not leidenden Menschen unterstützt werden. Die Stiftung verfolgt rein öffentliche, kulturelle und ausschliesslich gemeinnützige Ziele.
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Die Auswirkungen von Unordnung auf die Produktivität sind oft unterschätzt und können uns in unserer Arbeit ernsthaft behindern.
Um private Anschaffungen oder auch geschäftliche Investitionen entspannt finanzieren zu können, greifen viele Menschen auf eine Kreditaufnahme zurück. Bei dieser wohl gängigsten Art der Finanzierung gibt es jedoch auch einiges zu beachten.