Produktion von und Handel mit technischen Anlagen sowie Planung, Ausführung, Montage und Service baulicher und technischer Einrichtungen für Landwirtschaftsbetriebe, insbesondere im Bereich Fütterungstechnik und Fütterungsanlagen aller Art; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, belasten, veräussern und verwalten.