Zweck der Gesellschaft ist die Ausführung von Strassen-, Beton- und Tiefbauarbeiten jeder Art. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, wie insbesondere im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen ähnlicher Art im In- und Ausland beteiligen und Grundeigentum erwerben und veräussern.