Der Zweck der Stiftung besteht in der Fürsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod, Krankheit, Unfall und unverschuldeter Notlage. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, die die Firma als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw.).