Umfassende soziale Fürsorge für die Arbeitnehmer der im Konzern der Schweizerhall Chemie AG, Basel, zusammengefassten Unternehmen in der Schweiz und im Ausland sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene insbesondere bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Tod und Arbeitslosigkeit. Nicht berechtigt sind die nicht länger als bis zum 31. 12. 2005 (Stichtag) bei der Schweizerhall Chemie AG angestellten Personen, welche am 31.12.2005 (Stichtag) eine AHV- Alters- oder IV-Rente bezogen haben sowie deren Angehörige und Hinterbliebene. In Erfüllung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Leistungen an bestehende oder noch zu gründende Personalfürsorgestiftungen der im Konzern der Schweizerhall AG, Basel, zusammengefassten Unternehmen in der Schweiz und im Ausland erbringen. Der Stiftungsrat kann zur Erreichung des Stiftungszwecks das Stiftungsvermögen ganz und teilweise verwenden.