die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität und anderer unverschuldeter Notlage. Die Erfüllung des Stiftungszweckes kann die Stifterin mit einer Versicherungsgesellschaft durch einen Gruppenversicherungsvertrag zu Gunsten des Personals der Firma oder eines Teils desselben sicherstellen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss.