a) Leistung von Arbeitgeberbeiträgen an Stelle der Firma an betriebliche Vorsorgewerke. b) Zuwendungen anderer Art an betriebliche Vorsorgewerke oder Uebernahme von Kosten, die sonst einem solchen Vorsorgezweck belastet würden. c) Vorsorge für Mitarbeiter und ihre Hinterbliebenen (einschliesslich Kadermitarbeiter und Gesellschafter) im Alter, bei Invalidität und Tod, in Ergänzung zur Vorsorge anderer betrieblicher Vorsorgewerke. d) Freiwillige Vorsorgeleistungen in Notlagen an einzelne Mitarbeiter oder ganze Gruppen von Mitarbeitern zur Verbesserung der betrieblichen Vorsorge. e) Andere Leistungen und Beiträge mit Für- oder Vorsorgecharakter. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen durch die Erweiterung des Personenkreises nicht beeinträchtigt werden.