An Arbeitnehmer der Stifterfirma oder deren Hinterlassene Ausrichtung von einmaligen oder wiederkehrenden freiwilligen Leistungen im Falle von Alter, Invalidität und Tod oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit; an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen der Stifterfirma Ausrichtung von Beiträgen für den Ausbau ihrer Leistungen, für Sondermassnahmen, an den Sicherheitsfonds und Prämienzahlungen (inkl. Arbeitnehmeranteil).