Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zu Gunsten der Mitarbeiter bestehen. Die Stiftung kann im Rahmen von Sozialplänen Leistungen mit vorsorglichem Charakter erbringen. Voraussetzung ist, dass begünstigte Personen und Umfang der individuellen Leistungen im Sozialplan eindeutig umschrieben sind. Werden zur Zweckerfüllung Versicherungsverträge abgeschlossen, so muss die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein.