Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann daneben Unterstützungen in besonderen Notlagen wie zum Beispiel bei Krankheit, Invalidität oder Unfall erbringen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin sein muss. Die Stiftung bezweckt ausserdem die Finanzierung und Leistung von Beiträgen der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.