Vorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall oder Invalidität. Kann auch Zuwendungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterfirma angeschlossen ist, insbesondere können auch reglementarische Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen finanziert werden. Aus dem Stiftungsvermögen können ebenfalls Beiträge und Stipendien zu Studien- und Ausbildungszwecken für direkte Nachkommen und Pflegekinder der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Altersjahres ausgerichtet werden. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teiles derselben abschliessen oder in solche bestehende Verträge eintreten.