Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihre Hinterbliebenen, insbesondere gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, des Todes und der Invalidität, ferner auch im Falle unverschuldeter Notlage. Mitwirkung bei der beruflichen Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihre Hinterbliebenen durch Aeufnung der Arbeitgeberbeitragsreserve und Sicherstellung der Beitragspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Vorsorgeeinrichtungen der Stifterfirma. Die Stiftung kann den gleichen Zweck auch für solche Unternehmungen und deren Arbeitnehmer erfüllen, die mit der Stifterfirma beteiligungsmässig eng verbunden sind.