Die Wohlfahrtsstiftung der BWM (Schweiz) AG erbringt im Sinne des BVG und von Art. 331 ff OR ordentliche und ausserordentliche Beiträge an die Personalvorsorgestiftung der BMW (Schweiz) AG, in Dielsdorf, zur Erfüllung von deren Stiftungszweck; bildet Rückstellungen zur Absicherung von Unterdeckungen der Personalvorsorgestiftung der BMW (Schweiz) AG; kann für Arbeitnehmer der Firma eine Kadervorsorge durchführen, deren Kreis in einem speziellen Reglement bestimmt und rechnungsmässig abgegrenzt wird. Nur diese rechnungmässig vom Finanzierungszweck abgegrenzten Mittel unterliegen einer allfälligen Teilliquidation; unterstützt Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Durch Stiftungsratsbeschluss, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, kann auch das Kader von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Kadervorsorge die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, bzw. erworbene Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre der Kadervorsorge nicht geschmälert werden.