Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörigen und Hinterlassenen durch Gewährung von Unterstützungsleistungen in Notlagen, infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit usw.; Gewährung weiterer Leistungen im Rahmen der Gleichbehandlung zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Arbeitnehmer bei Alter, Tod und Invalidität; Leistung von Beiträgen aus vorgängig hiefür geäufneten und besonders ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Firma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.