Vorsorge für die Arbeitnehmer der "Swisscontact, schweizerische Stiftung für technische Entwicklungshilfe" (Stifterin) und ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall und in besonderen Notlagen sowie insbesondere auch Aeufnung der Arbeitgeberbeiträge an andere Personalfürsorgeeinrichtungen, welchen sich die Stifterin angeschlossen oder welche sie selbst errichtet hat.