Gewährung von freiwilligen Unterstützungen und Beiträgen für die Sozialfürsorge und jede weitere Art der Für- und Vorsorge zugunsten von Mitarbeitern sowie ehemaligen Mitarbeitern der Stifterfirma, welche vollamtlich, teilweise oder zeitweise für diese tätig sind oder waren, inklusive Hinterbliebene.