Gewährung von freiwilligen Unterstützungen und Beiträgen für die Altersfürsorge, die Sozialfürsorge und jede weitere Art der Für- und Vorsorge zu Gunsten des Personals der der Interelectric AG angeschlossenen schweizerischen Tochtergesellschaften. In den Genuss können auch ehemalige Mitarbeiter, welche vollamtlich, teilweise oder zeitweise für diese tätig sind oder waren, kommen. Die Stiftung soll die bestehenden Vorsorgeeinrichtungen der der Interelectric AG angeschlossenen schweizerischen Tochtergesellschaften ergänzen oder unterstützen. Die Stiftung kann auch die gesetzlichen oder reglementarischen Arbeitgeberbeiträge anstelle der Arbeitgeberin erbringen.