Die Sozialeinrichtungen der Stifterfirma durch Zuwendungen zu fördern und auszubauen; die Finanzierung und Sicherstellung von Arbeitgeber-Beiträgen für die Sozialeinrichtungen der Stifterfirma zu gewährleisten; die Arbeitnehmer und Pensionierten der Stifterfirma bei unverschuldeter Notlage finanziell zu unterstützen; den Rentnern der Stifterfirma durch Ausrichtung von Zulagen die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen, sofern die Leistungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen nicht ausreichen.