Die Stiftung kann Zuwendungen zum Zwecke der Personalvorsorge erbringen. Die Zuwendungen können erfolgen: in der Form von Leistungen zugunsten der aktiven und ehemaligen Mitarbeiter der "Mosse Media AG, vormals Mosse – Annoncen AG", in Zürich sowie deren Hinterbliebenen, die infolge von Alter, Invalidität, Tod oder Arbeitslosigkeit in eine unverschuldete Notlage geraten sind; in der Form von Leistungen an andere Vorsorgeeinrichtungen, denen die Firma angeschlossen ist. Der Stiftung kann auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden.