Leistung wirtschaftlicher Hilfe in Härtefällen an aktuelle und ehemalige Mitarbeiter des Theater Basel sowie an deren Angehörige, so insbesondere, aber nicht ausschliesslich, bei unverschuldet ungenügendem Versicherungsschutz, bei Krankheit, Invalidität oder Tod sowie bei ungenügend tiefem Erwerbs-, Erwerbsersatz- oder Renteneinkommen.