Die Gesellschaft bezweckt Unternehmensberatung, Selektion von Fach- und Führungskräften, Laufbahnberatung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt mit ihm in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke (Art. 655 ZGB) erwerben und veräussern.