Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Planung und die Ausführung von Hoch- und Tiefbauten jeder Art. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Geschäfte durchführen, insbesondere kann sie sich auch an anderen Gesellschaften beteiligen, Grundeigentum erwerben und veräussern und Kapitalanlagen aller Art halten und verwalten. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.