Daniel Liniger
Biel/Bienne
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung von Uhrenteilen, insbesondere von Uhrengehäusen. Die Gesellschaft kann jegliche Handels-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte vornehmen, letztere sofern sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BewG) unterworfen sind; Beteiligungen an anderen Gesellschaften nehmen; allgemein alle Handlungen vornehmen; die einen direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland haben. Die Gesellschaft kann Filialen haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.