c/o Alois Langenegger
Zug
Beratung von Unternehmen, insbesondere von Handelsunternehmen. Sie kann selbst Handel mit Waren aller Art betreiben. Sie kann im In- und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an ähnlichen oder verwandten Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, sowie alle Massnahmen treffen und alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen