(BVG)
Zürich
Prévoyance de personnel
ZH / Zürich
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Zürich
Prévoyance de personnel
Zürich
Prévoyance de personnel
Zürich
Prévoyance de personnel
Zürich
Prévoyance de personnel
Zürich
Prévoyance de personnel
Zürich
(BVG) Personal-Fürsorge (BVG) (BVG) Personal-Fürsorge
Dübendorf
Prévoyance de personnel
Zürich
Prévoyance de personnel
Zürich
Prévoyance de personnel
Wallisellen
(BVG) Personal-Fürsorge (BVG) (BVG) (BVG) Personal-Fürsorge
Volketswil
Prévoyance de personnel
Zürich
Prévoyance de personnel
Dällikon
Prévoyance de personnel
Adliswil
Bezweckt, die Arbeitnehmer der mit der Generali (Schweiz) Holding wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Gesellschaften bzw. angeschlossenen Gesellschaften sowie deren Angehörige und Hinterlassenen im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie im Bereich der über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehenden Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität zu versichern.
Zürich
Fonds
Dübendorf
Prévoyance de personnel
Zürich
Prévoyance de personnel
Zürich
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr vertraglich angeschlossenen Arbeitgeber sowie deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Arbeitgeber können sich im Rahmen der BVG-Vorschriften der Stiftung anschliessen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Für jeden der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber wird ein schriftlicher Anschlussvertrag mit Bestimmungen über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Finanzierung, die Kontrollstelle und die Vermögensverwaltung abgeschlossen, welcher der Aufsichtsbehörde einzureichen ist. Zur Erreichung des Stiftungszweckes, insbesondere zur Deckung der Risiken schliesst die Stiftung Versicherungsverträge ab, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.
Horgen
Prévoyance de personnel
Zürich
Die Stiftung stellt sich Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmern in der ganzen Schweiz als Einrichtung zur Durchführung der gebundenen Vorsorge im Sinne von Art. 82 BVG und der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen zur Verfügung; kann zur Erreichung des Stiftungszweckes die anvertrauten Gelder bei der Stifterin oder einer anderen dafür geeigneten und zugelassenen Institution anlegen und kann zur Abdeckung der Risiken mit schweizerischen Lebensversicherungsgesellschaften Versicherungsverträge abschliessen.