Verzeichnis
Überblick
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Angestellten der Stifterfirma und der mit der Sitfterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen sowie für die Angehörigen und Hinterlassenen der Angestellten gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit.
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- Telefon
- 0442199889
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- Europe/Zurich
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