Verzeichnis
Überblick
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der angeschlossenen Firmen und für deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Die Deckung der Risiken kann einer der Versicherungsaufsicht unterstellten Versicherungseinrichtung gemäss Art. 67 BVG übertragen werden. Die Stiftung kann auch andere Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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- 0585898882
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Allvor Sammelstiftung
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- Europe/Zurich
- Veröffentlicht
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