Verzeichnis
Überblick
Betrieb von Rückversicherungen im In- und Ausland für Risiken von Gesellschaften, mit denen die Gesellschaft einen Konzern nach Art. 663e OR bildet; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke erwerben oder weiterveräussern.
Standort
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- Versicherung
Zugehöriger Betrieb
Rückversicherungen für Risiken von Gesellschaften
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- Zeitzone
- Europe/Zurich
- Veröffentlicht
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