Verzeichnis
Überblick
Durchführung der beruflichen Vorsorge und deren Ausführungsbestimmungen durch Gewährung von Leistungen im Alter, bei Tod und bei Invalidität für die Arbeitnehmer der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell verbundenen Unternehmungen; Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG sowie der nicht obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Stiftung kann daneben auch Unterstützungen oder Ermessensleistungen in besonderen Notlagen wie zum Beispiel bei Krankheit, Invalidität, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen.
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