Verzeichnis
Überblick
Erwerben, Halten, Verwalten, Belasten und Veräussern von Grundstücken im Sinne von Art. 655 ZGB; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten.
Standort
Kategorien
- Immobilien
Zugehöriger Betrieb
PeWeImmobilien AG
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- Zeitzone
- Europe/Zurich
- Veröffentlicht
Verwaltungszugang
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Dies beantragt Standortzugang. Es ist kein Anspruch auf rechtliches Eigentum.
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