Verzeichnis
Überblick
Die Stiftung bezweckt die obligatorische und überobligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität bzw. Tod für deren Hinterbliebene. Die Vorsorge erfolgt nach Massgabe des BVG. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussverträge (Anschlussvereinbarungen) der Stiftung anschliessen. Mit dem Anschlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet. Für den Abschluss von allfälligen Versicherungsverträgen muss die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein.
Kontakt
- Telefon
- 0522690070
Standort
Kategorien
- Versicherung
Zugehöriger Betrieb
c/o Swiss Life Pension Serv.AG
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- Zeitzone
- Europe/Zurich
- Veröffentlicht
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