Verzeichnis
Überblick
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Cockpitpersonals der Stifterfirma, die unter den "Basis-Gesamtarbeitsvertrag für die Beschäftigung der Pilotinnen und Piloten der Schweizerischen Airline SWISS", abgeschlossen zwischen SWISS International Air Lines Ltd. und Aeropers, gültig ab 31.03.2002, fallen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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- 0615827476
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Cockpitpersonal II
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- Europe/Zurich
- Veröffentlicht
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