Verzeichnis
Überblick
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der mit Anschlussvereinbarung angeschlossenen Arbeitgeber (die Stifterfirma sowie Firmen, die mit ihr wirtschaftlich eng verbunden sind) sowie deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Jeder angeschlossene Arbeitgeber bildet innerhalb der Stiftung eine Vorsorgekasse. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung (Vorsorgekasse) erfolgt gestützt auf das Vorsorgereglement Art. 1, Abs. 2. ; sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinaus eine weitergehende Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität betreiben und Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen.
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- Telefon
- 0313302111
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(BVG)
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- Europe/Zurich
- Veröffentlicht
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