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Überblick
Berufliche Vorsorge nach BVG und dessen Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben (sogenannte "umhüllende" Leistungen). Sie kann auch Leistungen zugunsten der Destinatäre in besonderen Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit erbringen (Ermessensleistungen). Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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