Durchführung der beruflichen Vorsorge gemäss BVG für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber und für weitere Personen, auf welche das BVG anwendbar ist und die sich der Stiftung anschliessen; sie kann auch über die in jedem Fall zu versichernden gesetzlichen Mindestleistungen hinaus Vorsorgeschutz gewähren.