Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer des Schweizerischen Fussballverbandes und mit diesem wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen (Abteilungen des Schweizerischen Fussballverbandes und Regionalverbände der Amateurliga des Schweizerischen Fussballverbandes) sowie für deren Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und Unterstützungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.