Zweck- und Nutzbauten sowie die mit diesen Gebäulichkeiten im Zusammenhang stehenden Einrichtungen zu erhalten, sowie zweckentfremdete Bauten zu erwerben und in ihrem früheren Zustand wieder herzustellen. Arbeitsgeräte ehemaliger in Reckingen existierender und heute ausgestorbener Berufe zu sammeln und aufzubewahren. Früchte, Pflanzen und Produkte, welche früher zur Selbstversorgung gehalten wurden, anzupflanzen, zu erhalten und aufzubewahren. Die genannten Gebäude, Arbeitsgeräte und Produkte auszustellen, bzw. Einheimischen und Touristen zugänglich zu machen.