Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod, Krankheit, Unfall und unverschuldeter Notlage. Unternehmungen, die mit der Stifterfirma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, können der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann Beiträge aus vorgängig geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.