Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeiter/innen der Firma und mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.