Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, zusätzlich Ermessensleistungen bei Alter, Tod und Invalidität, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.