Vorsorge für die Arbeitnehmer der Firmen Bachmann forming AG und Bachmann display AG sowie deren Angehörigen und Hinterlassenen durch Gewährung von Unterstützungen in Notlagen infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit; Gewährung weiterer Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgeneration, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge; Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Firmen angeschlossen oder die sie selbst errichtet haben.