Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und deren Angehörigen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität sowie Notlagen infolge Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Finanzierung der von der Stifterfirma geschuldeten Beiträge oder von freiwilligen Unterstützungsleistungen.