Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, bzw. bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen; Unterstützungen bei unverschuldeter Notlage der im Dienste der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie deren Hinterbliebenen; Zuwendungen an andere steuerbefreite dem Stiftungszweck dienende Vorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma angeschlossen ist; insbesondere können auch reglementarische Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen finanziert werden.