Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitglieder und deren Arbeitnehmer der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, der Tierärztegesellschaft des Kantons Zürich und weiterer angeschlossener Organisationen, welche dem medizinischen Berufsstand zuzurechnen sind, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Stiftung können sich durch Beschluss des Stiftungsrats ausnahmsweise auch andere Organisationen und Arbeitgeber anschliessen, sofern die beitretenden versicherten Personen eine vergleichbare Risikostruktur aufweisen. Der Anschluss eines Mitgliedes erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung k ann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versic herungsnehmerin und Begünstigte sein muss.