Die Angestellten der Raiffeisen Schweiz angeschlossenen Raiffeisenbanken, die Angestellten der Raiffeisen Schweiz, die Angestellten der Raiffeisen Schweiz nahestehenden Unternehmen, ihre eigenen Angestellten sowie ihre Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Alters und des Todes zu versichern.