Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann auch Zuwendungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterfirma und die verbundenen Unternehmungen angeschlossen sind. Insbesondere können auch die reglementarischen Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen finanziert werden.